Wichtige Infos

Logopädie – Wer stellt die Verordnung aus?

Eine logopädische Behandlung kann von verschiedenen Fachärzten verordnet werden. Dazu zählen:

Fachärzte für Allgemeinmedizin
HNO-Ärzte/ Phoniater
Zahnärzte/ Kieferorthopäden
Kinderärzte/ Päadaudiologen
Kinder- und Jugendpsychiater
Neurologen/ Psychiater
Therapie

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, einen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt gemäß § 61 SGB V 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept.

Informationen zu möglichen Ausnahmen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Gut zu wissen:

Der Therapiebeginn sollte spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Rezepts erfolgen.

Wir sind dazu verpflichtet, ärztliche Verordnungen sorgfältig zu überprüfen.

Fehlende oder fehlerhafte Angaben müssen wir daher an die verordnende Praxis zurücksenden – mit der Bitte um Korrektur, Ergänzung sowie Bestätigung durch Stempel und Unterschrift.

Nur in Ausnahmefällen dürfen wir nach telefonischer Rücksprache eigenständig Anpassungen vornehmen: Dabei ist es uns lediglich gestattet, die Therapiefrequenz sowie einen fehlenden Indikationsschlüssel einzutragen – vorausgesetzt, alle anderen Angaben auf der Verordnung sind vollständig und korrekt.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Kassenpatienten

Zu Beginn der Behandlung wird eine Behandlungsvereinbarung unterzeichnet. Die Kosten der Therapie übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse – lediglich ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr pro Rezept sind von Ihnen zu tragen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt dieser Eigenanteil vollständig.

Privatpatienten

Auch privatversicherte Patientinnen und Patienten unterzeichnen vor Beginn der Behandlung eine Behandlungsvereinbarung. Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Die Erstattung erfolgt gemäß den Bedingungen Ihres persönlichen Versicherungstarifs. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Konditionen bezüglich einer Kostenübernahme.

Hausbesuche

Nicht allen unseren Patienten ist es möglich, persönlich in unsere Praxis zu kommen. Besonders bei körperlich eingeschränkten Personen oder solchen, für die ein Praxisbesuch eine zusätzliche Belastung darstellt, stellt der Hausbesuch die einzige Option dar, eine logopädische Versorgung zu gewährleisten.

Die Therapie kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden.

Wird das entsprechende Feld auf dem Rezept korrekt markiert, können Ärzte ihren Patienten eine Behandlung im vertrauten Umfeld ermöglichen.

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist der enge Kontakt und Austausch mit Angehörigen oder dem Pflegepersonal.

Je transparenter wir arbeiten können und je stärker wir durch das Umfeld des Patienten unterstützt werden, desto positiver wirkt sich dies auf unsere Arbeit sowie auf das Erreichen oder den Erhalt der festgelegten Therapieziele aus.